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Die Staatsanwaltschaft hatte eine längere Gefängnisstrafe und die anschließende Sicherungsverwahrung gefordert. Das Gericht begründete das mildere Urteil mit dem ausführlichen Geständnis des Angeklagten. Der Student hatte mehr Taten zugegeben als ursprünglich angeklagt waren. Außerdem hatte seine Aussage zu weiteren Festnahmen geführt. Das Verfahren gegen den Hauptangeklagten in dem Komplex massenhaften Kindesmissbrauchs läuft noch.
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