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Das Amtsgericht hatte fvor 2 Jahren vier Tage Kurzarrest angeordnet, weil der Jugendliche die Schulpflicht nicht erfüllte. Der Betroffene schwänzte damals auch den Arrest. Bei einer Kontrolle am Hauptbahnhof in Münster fiel der Polizei jetzt auf, dass gegen den inzwischen 19-jährigen ein Haftbefehl vorlag.
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