
Der Ziehvater steht als mutmaßlicher Haupttäter bereits vor Gericht. Seine Lebensgefährtin soll von dem Missbrauch an ihrem Sohn während eines Urlaubs erfahren haben. Ihr Partner soll der Mutter im Herbst vor zweieinhalb Jahren gestanden haben, sich wiederholt an dem Jungen vergangen zu haben. Sie habe das zur Kenntnis genommen, ohne dass sie die Beziehung beendete oder ihren Sohn beschützte. Vielmehr habe sie ihr leibliches Kind dem Mann ungeschützt überlassen. Durch ihre Untätigkeit soll sie den mutmaßlichen Missbrauch bewusst in Kauf genommen haben, vorrangig in der gemeinsamen Wohnung. Die Staatsanwaltschaft sagt, dass sie bei den Missbrauchstaten in der Wohnung meistens nicht da gewesen sein soll, einiges aber auch mitbekommen und nicht verhindert haben. Es sei nicht nachzuweisen, dass sie auch von den weiteren Vergewaltigungen durch andere Männer gewusst habe. Das Landgericht muss nun darüber entscheiden, ob es die Anklage zulässt. Im vergangenen Frühsommer waren die Taten ans Licht gekommen. Am Landgericht Münster laufen mehrere Gerichtsverfahren. Richter haben mehrere Männer schon zu Haftstrafen verurteilt.