
MÜNSTER: Revision im Missbrauchskomplex stattgegeben
Der Missbrauchskomplex von Münster hat Sie im Kreis Coesfeld schockiert. Der Haupttäter soll das Kind seiner Freundin immer wieder an andere Männer über das Internet angeboten und auch selbst vergewaltigt haben. Jetzt muss sich das Landgericht Münster erneut mit dem Fall beschäftigen.
Veröffentlicht: Mittwoch, 28.06.2023 11:33
Die Freundin des Angeklagten, also die Mutter des Kindes, hatte zum zweiten Mal Revision gegen ihr Urteil eingelegt. Das Landgericht hatte sie zu sieben Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt. Bei der ersten Revision bestätigte das Gericht das Urteil noch. Der Bundesgerichtshof hat jetzt Fehler eingeräumt und der Revision daher stattgegeben. Ja, die Mutter sei richtig wegen Beihilfe durch Unterlassen verurteilt worden - sie soll von dem sexuellen Missbrauch gewusst, diesen aber nicht verhindert haben. Die Frau hat aber keine Vorstrafen. Das hätte das Landgericht nicht ausreichend berücksichtigt. Es muss sich daher jetzt nochmal mit dem Fall befassen. Der Freund der Frau, der als Drahzieher in dem Komplex gilt ist schon rechtskräftig zu 14 Jahren Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Münster ist neben Lügde und Bergisch Gladbach einer von drei großen Missbrauchskomplexen der vergangenen Jahre in NRW.