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Gegenstände eines Schlichtungsverfahren können beispielsweise Versetzungen, Amtsenthebungen oder Streitigkeiten im Zusammenhang mit kirchlichen Immobilien sein. Der Schlichtungsrat ist eine Konsequenz aus der vor fast drei Jahren veröffentlichen Missbrauchsstudie. Das Bistum kündigte damals an sich künftig Urteilen einer unabhängigen Kontrollinstanz zu unterwerfen.
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