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Das Verwaltungsgericht in Berlin hat einen Eilantrag der Umweltschutzorganisation BUND abgelehnt. Die Genehmigung für die Lagerung in Jülich sei schon seit Jahren abgelaufen - das Zwischenlager in Ahaus sei zugelassen. Die Umweltschützer sind dagegen der Meinung, dass der Transport von über 150 Castor-Behältern keinen Sicherheitsgewinn bringt. Der Streit könnte noch in die nächste Instanz gehen - das hätte aber keine aufschiebende Wirkung
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