
Anzeige
- Der Lockdown wird bis zum 14. Februar verlängert
- In öffentlichen Verkehrsmitteln und Geschäften ist es Pflicht eine FFP2 oder eine OP-Maske zu tragen
- Arbeitgeber müssen Homeoffice ermöglichen. Geht das nicht, müssen die Angestellten u.a. Masken bekommen
- Die Kontaktbeschränkungen bleiben gleich (ein Haushalt + eine Person (+Kinder)
Anzeige