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Nach sieben Tagen ist es möglich, sich freizutesten. Für Kinder und Jugendliche, die als Kontakt in Quarantäne sind, ist das schon nach fünf Tagen möglich. Geboosterte, frisch doppelt Geimpfte und frisch Genesene müssen gar nicht mehr in Quarantäne. Für Mitarbeiter im Gesundheitsbereich gelten Sonderregeln.
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