
Neuer Bußgeldkatalog: Diese Strafen drohen nun!
Ab Dienstag, 28. April 2020, gilt der neue Bußgeldkatalog. Temposündern geht es künftig an den Kragen, schwächere Verkehrsteilnehmer werden erheblich besser geschützt. Wer zu schnell unterwegs ist, egal ob innerorts oder außerorts, wird nun deutlich kräftiger zur Kasse gebeten. Wer falsch parkt, begeht mit Sicherheit keinen Kavaliersdelikt mehr, das wird mit dem neuen Katalog nun auch deutlich.
Veröffentlicht: Montag, 27.04.2020 08:47
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- Wer im Stau unerlaubt durch eine Rettungsgasse für Einsatzfahrzeuge fährt, kann dann mit bis zu 320 Euro Strafe, einem Monat Fahrverbot und zwei Punkten im Fahreignungsregister, also in „Flensburg“, bestraft werden.
- Auf Schutzstreifen für Fahrradfahrer am Straßenrand darf nicht mehr gehalten werden - sonst drohen bis zu 100 Euro Strafe und ein Punkt.
- Auch die unerlaubte Nutzung von Gehwegen, linksseitig angelegten Radwegen und Seitenstreifen wird - statt bis mit 25 Euro - mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet.
- Wer Fahrräder überholt, muss im Ort künftig mindestens 1,5 Meter Abstand halten, außerorts 2 Meter - bisher war lediglich ein „ausreichender Seitenabstand“ vorgeschrieben.
Bußgeldkatalog 2020: Ab 21 km/h zu viel ist der Führerschein weg
- Wer inner- und außerorts mit 16 km/h zu schnell unterwegs ist, muss jetzt mit einem Punkt rechnen. Dazu gibt es ein Bußgeld von 70 Euro (innerorts) sowie 60 Euro für Überschreitungen außerhalb geschlossener Ortschaften. Außerdem hat eine innerörtliche Überschreitung des Tempolimits um 21 km/h weitreichendere Konsequenzen als bisher. Zu einem Bußgeld in Höhe von 80 Euro sowie zwei Punkten in Flensburg erwartet den Temposünder nun ein einmonatiges Fahrverbot.
- Außerorts greifen diese Strafen (95 Euro, Fahrverbot für einen Monat) ab einer Limitübertretung von 26 km/h. Damit wird auch die bisherige Regel hinfällig, nach der Temposünder, die zweimal innerhalb von 12 Monaten mindestens 26 km/h zu schnell unterwegs waren, mit einem Fahrverbot belegt werden können.
- Dazu kommen strengere Regeln fürs Parken an unübersichtlichen Kreuzungen. Wer sein Auto an einer unübersichtlichen Stelle parkt, zahlt 35 statt 15 Euro. Die Kosten für das Parken in einer Feuerwehrzufahrt steigen von 35 auf 55 Euro.
- Bei Behinderung von Einsatz – beziehungsweise Rettungsfahrzeugen, erhöht sich das Bußgeld auf 100 Euro und gibt es einen Punkt.
- Das unzulässige Abstellen von Fahrzeugen auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz sowie auf für E- und Carsharing-Fahrzeugen vorgesehenen Parkplätzen kostet 55 Euro. Das Parken oder Anhalten in zweiter Reihe wird nun mit mindestens 55 Euro geahndet.
- Das Nutzen einer Blitzer-App während der Fahrt kostet 75 Euro plus Punkt im Fahreignungsregister.
- Das Verursachen von unnötigem Lärm und Abgas, zum Beispiel beim Motor aufheulen lassen, sowie das unnütze Hin- und Herfahren kann bis zu 100 Euro kosten.
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