
Anzeige
Es hatte von der Gemeinde gefordert die Bauminsel zu entfernen, weil es nur mit erheblichem Manövrieren möglich sei die Garage anzufahren bzw. zu verlassen. Die Richter am Verwaltungsgericht in Münster verwiesen heute auf ein früheres Urteil. Darin hatte das Oberverwaltungsgericht entschieden, dass Anwohner zumutbare Einschränkungen in Kauf nehmen müssen. Das bedeute beispielsweise, dass die Zufahrt zur Garage möglich sein muss, aber nicht in voller Breite.
Anzeige