
Mit dem novellierten Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023) haben Kommunen die Möglichkeit, finanziell an Windenergieanlagen auf ihrem Gemeindegebiet und in unmittelbarer Nähe beteiligt zu werden. Betreiber der Anlagen können freiwillig bis zu 0,2 Cent pro eingespeister Kilowattstunde an die Kommune abführen. Die Gemeinde Nottuln hat mit vielen Betreibern entsprechende Verträge abgeschlossen.
Ein Teil der so generierten Mittel, insgesamt 4.000 Euro, fließt direkt in die Förderung von Steckersolaranlagen für Nottulner Bürger. Förderanträge können für alle ab dem 1. Januar 2025 gekauften Balkonkraftwerke gestellt werden. Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet, solange das Budget ausreicht. Bei Fragen steht die Klimaschutzbeauftragte der Gemeinde Nottuln, Frau Martina Marquardt-Wißmann, gerne zur Verfügung unter klimaschutz@nottuln.de.