
Schwangerschaftsabbrüche sind an sich ja nicht verboten. Da der Frauenarzt aber über die Bedingungen für einen Abbruch informiert, sich selbst und auch Adressen anderer Praxen aufgelistet hat, verstößt er damit nach Meinung der Staatsanwaltschaft gegen den sogenannten Paragraphen 219a. Der Frauenarzt sagt: viele seiner Patientinnen stünden hinter ihm. Marc Henrichmann, CDU-Bundestagsabgeordneter aus Havixbeck, hat den entsprechenden Paragraphen vor einigen Jahren mit verabschiedet. Er sagt menschliches Leben sei ein hohes Gut mit dem nicht leichtfertig umgegangen werden dürfe. Es dürfe nicht für Schwangerschaftsabbrüche geworben werden, vielleicht sogar mit Preisangaben. Darüber zu informieren sei wichtig. Den Frauenarzt erwartet bei einer Verurteilung eine Geldstrafe oder bis zu 2 Jahre Haft. Das "Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung" aus Münster will heute vor dem Gericht für den Frauenarzt demonstrieren.