
Der Frauenarzt hat auf seiner Homepage zwar sachlich über den Ablauf eines Schwangerschaftsabbruchs informiert, aber er hat auch dazugeschrieben, welche Methode er durchführt und dass er dafür ein ärztliches Honorar bekommt. Aus Sicht des Gerichts ist das Werbung, denn für die Beratung sollen einem umstrittenen Paragraphen nach Beratungsstellen zuständig sein. Die hatte der Nottulner Frauenarzt zwar verlinkt, aber das reicht dem Gericht nicht aus. Also: Er hätte nur schreiben dürfen, dass er Schwangerschaftsabbrüche vornimmt. Mehr nicht. Das Gericht hat den Frauenarzt zu einer Geldstrafe in Höhe von 20 Tagessätzen zu je 150 Euro verurteilt. Der Frauenarzt hat eine Woche Zeit Berufung einzulegen. Vor dem Gericht haben heute rund 70 Menschen gegen den umstrittenen Paragraphen und für den Frauenarzt demonstriert.