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Grund ist eine Klage, die im Juni vergangenen Jahres beim Oberverwaltungsgericht Münster eingereicht wurde. Der Klägerin gehört das Grundstück nebenan. Sie hat Bauinteressenten für ihr Grundstück und wehrt sich gegen die zweite Halle.
Sie hält den Bebauungsplan für unwirksam – unter anderem wegen angeblicher Abwägungs- und Verfahrensfehler. Das Gericht prüft den Fall, eine Entscheidung könnte frühestens im Sommer diesen Jahres fallen. Bisher gibt es noch keine Baugenehmigung für die zweite Tennishalle. Diese müsste der Kreis Coesfeld erteilen – doch solange das Verfahren läuft, bleibt unklar, wann oder ob die Stadt Olfen die Halle überhautpt bauen kann.
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