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Dann soll es einen Vor-Ort-Termin mit allen Beteiligten geben, sagt die Stadt. Die hatte den Bebauungsplan schon im Juni vor drei Jahren ändern lassen, um die neue Halle zu ermöglichen. Ein Jahr später war aber eine Klage beim Oberverwaltungsgericht Münster eingegangen. Die Klägerin vom Grundstück nebenan hat Bauinteressen für ihr Grundstück und wehrt sich gegen die zweite Tennishalle. Sie hält den Bebauungsplan für unwirksam, unter anderem wegen angeblicher Abwägungs- und Verfahrensfehler. Was Mitte April beim Ortstermin rauskommt und wie’s weitergeht, wir bleiben dran!
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