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Der Gutachter sieht Fehler im Betrieb und im bisherigen Verfahren. Der Kreis prüft bereits einen Messbericht zu den Anlagen. Die Stellungnahme des externen Gutachters fließt hier jetzt mit ein. Bis das abgeschlossen ist, bleibt der reduzierte Nachtbetrieb für eine der beiden Anlagen bestehen.
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