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Pfand auf Milchprodukte
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Pfand auf Milchprodukte

Seit 2024 sind auch Einwegkunststoffflaschen von Milch und Milchmischgetränken mit einem Milchanteil von mindestens 50 Prozent pfandpflichtig.

Veröffentlicht: Donnerstag, 22.02.2024 07:20

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Das gilt auch für sonstige trinkbare Milcherzeugnisse, zum Beispiel Joghurt, Kefir, Kakao oder Kaffeegetränke. Mehr Infos dazu von der Verbraucherzentrale gibt es HIER.

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Interview mit Uli Mensing von der Verbraucherzentrale
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