
Das Bundesverwaltungsgericht hat am Vormittag entschieden, dass es übergangsweise erlaubt bleibt männliche Küken direkt nach dem Schlüpfen zu töten, und zwar so lange bis es Alternativen wie die Geschlechtsbestimmung im Ei gibt. Der Vorsitzende des landwirtschaftlichen Kreisverbandes, Michael Uckelmann aus Hiddingsel, hält diese Übergangslösung für sinnvoll. Bei einem Verbot wären Brütereien ins Ausland abgewandert. Seiner Meinung wäre das auch nicht im Interesse des Tierschutzes gewesen, denn dann hätte sich die umstrittene Praxis nur in ein anderes Land verlagert. Forschung und Landwirtschaft seien zuversichtlich, dass es bald Alternativen zum Kükentöten gibt. Die gebe es schon jetzt, sagt Hans-Jürgen Dittrich von der Initiative zur Werterhaltung der Region Billerbeck. Betriebe könnten weibliche und männliche Küken aufziehen und das über einen höheren Eierpreis ausgleichen. Er ist enttäuscht über die heutige Entscheidung. Der Billerbecker setzt darauf, dass Kunden Druck aufbauen. Sie könnten etwas verändern, indem sie im Supermarkt gezielt zu Eiern aus Betrieben greifen, die auch männliche Küken aufziehen. Brütereien in Deutschland töten jedes Jahr Millionen männlicher Küken, weil sie in der Legehennenzucht überflüssig sind und sich auch nicht für die Mast eignen.