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Entscheidend sei, dass das Auto serienmäßig und ordnungsgemäß ausgestattet ist. Wenn eine Waschanlage konstruktionsbedingt nicht zu einem marktüblichen Fahrzeug passe, trage dieses Risiko der Anlagenbetreiber und nicht der Autofahrer. Geklagt hatte ein Autofahrer aus Rheine im Nachbarkreis Steinfurt.
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