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ROSENDAHL: Wirbel um mögliche Quarantäne-Verstöße
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ROSENDAHL: Wirbel um mögliche Quarantäne-Verstöße

Einige Mitarbeiter des Fleischverarbeiters Westfleisch wohnen in der Gemeinde Rosendahl.

Veröffentlicht: Mittwoch, 20.05.2020 15:26

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Einzelne mit dem Coronavirus infizierte Mitarbeiter sollen hier gegen die Quarantäne verstoßen haben. Dafür gibt es Hinweise von Anwohnern. Ein von der Gemeinde beauftragter Sicherheitsdienst überwacht drei größere Sammelunterkünfte in Osterwick und Darfeld. Allerdings nur bis 21 Uhr abends. Auf Radio Kiepenkerl-Nachfrage sagte Bürgermeister Christoph Gottheil heute: Unterkünfte 100prozentig, rund um die Uhr zu überwachen sei selbst mit einem Sicherheitsdienst nicht möglich. Zusätzlich habe die Gemeinde zwei Sammelunterkünfte eingezäunt. Aber: Wer die Unterkunft unbedingt verlassen will, dem gelinge das auch. Es sei nicht geplant den Sicherheitsdienst auszuweiten. Das wäre zudem unverhältnismäßig teuer. Wichtig sei, dass Anwohner oder Nachbarn sich mit Beschwerden direkt über Corona-Hotline der Gemeinde melden. Die Nummer finden sie HIER. Nur dann könne die Gemeinde durchgreifen und mögliche Verstöße bestrafen. Bislang habe sie keine verbindlichen Aussagen, um wen es sich bei den Quarantäne-Sündern handeln soll. Die Gemeinde weist auch darauf hin, dass bei einigen Mitarbeitern die Quarantänezeit schon abgelaufen sein könnte. Diese dürften die Unterkunft dann verlassen. In der Gemeinde Rosendahl leben verteilt auf alle drei Ortsteile und unterschiedlich große Unterkünfte über 200 Westfleisch-Mitarbeiter. Einige habe die Firma Westfleisch inzwischen woanders untergebracht, um die Wohnsituation zu entzerren, sagt die Gemeinde. Einige gesunde Mitarbeiter seien auch in ihre Heimatländer zurückgekehrt.





 Das Unternehmen Westfleisch hat unter anderem in Coesfeld beim Kolpingbildungswerk Räume angemietet. Hier ist ebenfalls ein Sicherheitsdienst im Einsatz. Zusätzlich hat die Gemeinde zwei Sammelunterkünfte eingezäunt. Weiterhin weist die Gemeinde darauf hin, dass auch in Sammelunterkünften einige Quarantäneverfügungen aufgrund von Zeitablauf bereits ihre rechtliche Wirkung nicht mehr entfallen. So könne es auch sein, dass Personen, die nachts scheinbar die Unterkunft verlassen hätten und mit dem Auto weggefahren seien, durchaus dazu berechtigt gewesen seien.

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