
Anzeige
In allen Fällen hatten die Radfahrer keinen Helm getragen und hatten außerdem Alkohol getrunken. Zum Beispiel in Dülmen. Hier fuhr ein Mann am Pfingstmontag-Abend in Schlangenlienen auf der August-Schlüter-Straße und stürzte. Ein Rettungshubschrauber brachte ihn ins Krankenhaus. Wie für Autofahrer gelten auch bei Radfahrern Promillegrenzen beim Alkohol. Ab 0,3 Promille können Sie schon Fahruntauglich sein, wenn Sie zum Beispiel Schlangenlinien fahren. Außerdem empfielt die Polizei: Tragen Sie beim Radfahren einen Helm. Der kann Leben retten.
Anzeige