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Einige Städte und Gemeinden erlauben aber trotzdem kleine Feuer, um Gartenabfälle vom Baum- oder Strauchschnitt zu verbrennen. Die Gemeinde Senden verlängert dafür jetzt die Frist um zwei Tage. Sie dürfen jetzt noch bis zum 16. April - das ist der Donnerstag nach Ostern - Grünschnitt verbrennen. Die Osterzeit von Gründonnerstag bis einschließlich Ostermontag ist dabei ausgenommen. Die Gemeinde will damit verhindern, dass über Ostern viele kleine private Feuer zu geselligen Treffpunkten werden. Grundsätzlich gilt, dass Sie das Verbrennen von Grünschnitt bei der Gemeinde anmelden müssen. Das geht hier über das Internet. Unter anderem Dülmen und Lüdinghausen haben ähnliche Regelungen.
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