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In dem Abschnitt zwischen dem Kreisverkehr am Busbahnhof und der Ampel zur Münsterstraße dürfen Sie nur noch 30 fahren. Grundlage für die Entscheidung ist ein Lärmschutzgutachten. Demnach führen hier viel Verkehr und eine enge Wohnbebauung dazu, dass Grenzwerte überschritten werden.
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