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SENDEN: Wegen Steuerhinterziehung verurteilt
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SENDEN: Wegen Steuerhinterziehung verurteilt

Sozialversicherungsbeiträge für seine Arbeitnehmer vorenthalten, Umsatzsteuern hinterzogen und Gelder nicht abgeführt - ein Mann aus Senden soll als Inhaber eines Fugbetriebs deswegen 2 Jahre auf Bewährung in den Knast. Ein Mann aus Münster wegen Beihilfe 1 Jahr und drei Monate - allerdings wegen zahlreicher Vorstrafen ohne Bewährung.

Veröffentlicht: Donnerstag, 21.05.2026 15:19

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Das veruntreute Geld soll zurückgezahlt werden. Diese Urteile im Steuerhinterziehungsprozess hat das Landgericht Münster heute gesprochen.

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