
Anzeige
Es fehle die baurechtliche Grundlage hier dauerhaft zu wohnen. Der Kreis sieht sich dadurch in seiner Sicht bestätigt. Er hatte die betroffenen Anwohner aufgefordert zu erklären, warum sie hier weiter dauerhaft wohnen müssen. Die Frist dafür ist bis Ende Januar (31.01.2023) verlängert. Denkbar wäre das Dauerwohnen in Härtefällen zu dulden. Gründe dafür könnten Gesundheitsprobleme, ein hohes Alter oder kleine Kinder sein. Der Kreis prüft und entscheidet im Einzelfall. Die betroffenen Anwohner wohnen teilweise schon seit Jahrzehnten in der Siedlung.
Anzeige