
SEPPENRADE: Klage auf Dauerwohnrecht abgewiesen
Das ist ein Rückschlag für die Anwohner der Wochenendhaussiedlung Emkum in Seppenrade, die auf ein Dauerwohnrecht hoffen. Das Verwaltungsgericht hat die Klage eines Anwohners gegen den Kreis abgewiesen.
Veröffentlicht: Mittwoch, 21.12.2022 04:45
Es fehle die baurechtliche Grundlage hier dauerhaft zu wohnen. Der Kreis sieht sich dadurch in seiner Sicht bestätigt. Er hatte die betroffenen Anwohner aufgefordert zu erklären, warum sie hier weiter dauerhaft wohnen müssen. Die Frist dafür ist bis Ende Januar (31.01.2023) verlängert. Denkbar wäre das Dauerwohnen in Härtefällen zu dulden. Gründe dafür könnten Gesundheitsprobleme, ein hohes Alter oder kleine Kinder sein. Der Kreis prüft und entscheidet im Einzelfall. Die betroffenen Anwohner wohnen teilweise schon seit Jahrzehnten in der Siedlung.