
1. Anerkennung der Teilnahmebedingungen
Mit der Teilnahme an dem von RADIO KIEPENKERL veranstalteten Gewinnspiel „Knete für die Kita“ erkennen die Teilnehmer/innen ausdrücklich und verbindlich die nachfolgenden Teilnahmebedingungen an.
2. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Teilnahmeberechtigt sind zudem Kindertageseinrichtungen (Kitas/Kindergärten) in der Region, die sich mit einem Projekt online bewerben. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind alle Mitarbeitenden der Veranstaltergemeinschaft für Lokalfunk sowie der Betriebsgesellschaft von RADIO KIEPENKERL, deren Angehörige sowie alle an der Durchführung Beteiligten.
3. Aktionszeitraum
Die Bewerbungsphase der Aktion beginnt am 01.03.2026, die eigentliche Aktion „Knete für die Kita“ findet im Zeitraum 09.03.2026 – 02.04.2026 statt. In diesem Aktionszeitraum wird wöchentlich eine Kita ausgelost, insgesamt im Aktionszeitraum maximal vier Gewinner-Kitas.
4. Spielablauf
Die Teilnahme erfolgt durch die Online-Vorschlagseinreichung einer Kindertageseinrichtung über das Formular auf der Homepage von RADIO KIEPENKERL. Während des Aktionszeitraums wird wöchentlich eine Kita per Losverfahren bestimmt, die die Chance auf einen Geldgewinn in Höhe von 1.500 Euro erhält. Die ausgeloste Kindertageseinrichtung wird im Rahmen der Sendung aufgerufen und muss sich innerhalb eines festgelegten Zeitfensters zurückmelden. Ein Gewinnanspruch entsteht erst mit erfolgreicher Rückmeldung. Erfolgt keine fristgerechte Rückmeldung, wird eine andere Kita per Losverfahren bestimmt. Sofern im vorgesehenen Aktionsabschnitt keine Kita erreicht werden kann, behält sich RADIO KIEPENKERL vor, den Gewinn in eine nachfolgende Runde zu übertragen. Der Gewinn dient der freien Verwendung für ein Projekt der jeweiligen Kita. Eine Kita kann nur einmal gewinnen und scheidet nach einem Gewinn aus weiteren Auswahlverfahren aus. Die Auszahlung erfolgt per Überweisung an die jeweilige Kita. Die Teilnahme ist unentgeltlich.
5. Einwilligung in Veröffentlichungen und Mediennutzung
Die Gewinner-Kitas erklären sich bereit, für Audio-, Foto- und Videoaufnahmen zur Verfügung zu stehen. Die Teilnehmer/innen erklären ihr Einverständnis zur Veröffentlichung und Nutzung in Programm, Online und Social Media von RADIO KIEPENKERL.
6. Ausschluss von Teilnehmer:innen
RADIO KIEPENKERL behält sich vor, Teilnehmer:innen beiohne Angabe von Gründen auszuschließen. Dies gilt insbesondere bei: Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen, Manipulationsversuchen, falschen Angaben, unredlichem Verhalten.
7. Ausschluss von der Gewinnausschüttung
Stellt RADIO KIEPENKERL nachträglich fest, dass Ausschlussgründe im Sinne von Ziffer 6 vorliegen oder keine Teilnahmeberechtigung gemäß Ziffer 2 bestand, kann der Gewinn auch nachträglich aberkannt werden.
8. Abbruch oder Änderung der Aktion
RADIO KIEPENKERL behält sich vor, die Aktion jederzeit abzubrechen oder zu verändern. Dies gilt insbesondere bei höherer Gewalt oder aus organisatorischen, technischen oder rechtlichen Gründen. Den Teilnehmer/innen stehen in diesem Fall keine Ansprüche gegen RADIO KIEPENKERL zu.
9. Rechtsweg
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
10. Haftungsausschluss
RADIO KIEPENKERL haftet nicht für Schäden aufgrund technischer Störungen, Verzögerungen, Übertragungsunterbrechungen oder Schäden im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Aktion oder der Nutzung des Gewinns, es sei denn, RADIO KIEPENKERL oder deren Erfüllungsgehilfen handeln vorsätzlich oder grob fahrlässig. Unberührt bleiben Ansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
11. Verhältnis mündliche Angaben / schriftliche Teilnahmebedingungen
Weichen mündliche Angaben im Programm von RADIO KIEPENKERL von diesen Teilnahmebedingungen ab, gelten ausschließlich die Regelungen dieser schriftlichen Teilnahmebedingungen.
12. Schriftform / Salvatorische Klausel
Änderungen und Ergänzungen dieser Teilnahmebedingungen bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt eine rechtlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
RADIO KIEPENKERL
Coesfeld, 01. März 2026