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Die Ehefrau kommt auf unbestimmte Zeit in eine geschlossene Psychiatrie. Die Frau leidet unter fortgeschrittener Demenz. Im Prozess hatte sie die Tat bestritten. Sie habe ihren Mann geliebt und nicht getötet. Was genau passiert sei, wisse sie nicht. Das Paar war über 60 Jahre lang verheiratet. Um die Pflege ihres Mannes hatte sich die Ehefrau weitgehend selbst gekümmert. Wegen ihrer Demenz galt sie vor Gericht als schuldunfähig.
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