
Anzeige
Die Stadt hatte das untersagt - da sie politische Äußerungen zur Europawahl befürchtet hatte. Das ist eigentlich wegen eines Ratsbeschlusses sechs Wochen vor einer Wahl nicht möglich. Das Verwaltungsgericht argumentiert jetzt aber: Der DGB Ortsverband sei weder eine politische Partei noch ein sonstiger Wahlbewerber - daher gilt für ihn der Ratsbeschluss nicht. Selbst wenn Parteimitglieder anwesend sind, spielen sie auf der Veranstaltung keine zentrale Rolle. Er darf also die öffentliche Räume nutzen. Die Stadt kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde dagegen einlegen.
Anzeige