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Der Betreiber des Teiches hatte das Wasser abgelassen und giftigen Branntkalk ausgebracht. In Absprache mit der Staatsanwaltschaft und dem Kreis hat das Amtsgericht Dülmen das Verfahren gegen den Beschuldigten gegen eine Auflage von 3000 Euro jetzt eingestellt. Ein Sachverständiger kam zu dem Ergebnis, dass der Einsatz von Branntkalk zur ordnungsgemäßen Teichpflege gehört. Bei den verendeten Fischen handelte ich um Zwergwelse - eine nicht heimische Art mit einem negativen Einfluss auf das Gewässer. Es sei sinnvoll gewesen, sie zu entfernen. Der Experte bezweifelt jedoch, dass die Fische tierschutzgerecht getötet wurden. Deshalb die Geldstrafe, die an eine Naturschutzeinrichtung fließen soll.
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