MÜNSTER: Illegale Arbeiter mit neuer Masche
Veröffentlicht: Dienstag, 29.04.2025 11:24
Menschen, die mit gefälschten Ausweisen illegal in Deutschland arbeiten trifft das Hauptzollamt Münster regelmäßig bei seinen Kontrollen an - neu sei jetzt, dass immer mehr dabei echte Ausweisdokumente vorzeigen - nur eben nicht ihre eigenen.

Neben dem Arbeitnehmer machen sich auch Arbeitgeber und auch derjenige strafbar, der seinen Ausweis überlassen hat. Arbeitgeber sollten deshalb genau überprüfen, ob die ihnen vorgelegten Ausweisdokumente auch zu ihren jeweiligen Beschäftigten gehören. Dazu sollten Bewerber vor einer Einstellung persönlich im Unternehmen erscheinen und einen gültigen Ausweis vorlegen, der die Ausübung einer Erwerbstätigkeit gestattet. Eine Kopie ist wegen der fehlenden Fälschungssicherheit nicht ausreichend. Die Daten und das vorgelegte Passfoto sollten gründlich mit dem Bewerber verglichen werden. Wenn jemand beispielsweise den Pass eines Fünfzigjährigen vorlegt, aber aussieht wie zwanzig, sollte man misstrauisch werden. Sinnvoll ist es auch, eine Kopie des Ausweises sowie ein Foto des Mitarbeiters anzufertigen. Denn mitunter kommt zwar jemand persönlich zum Einstellungsgespräch, die Arbeit wird aber später von jemand anderem erledigt. Das sei ein weiteres Problem. Deshalb sollten Unternehmen, deren Arbeitnehmer nicht vor Ort arbeiten (z. B. bei der Gebäudereinigung oder Kurierdiensten), durch Aufsuchen der Arbeitsstelle stichprobenhaft kontrollieren, wer tatsächlich für sie tätig ist. Unternehmen, die den Verdacht haben, dass Personen illegal für sie tätig sind, sollten sich bei den Behörden melden.