COESFELD: Plädoyers im Mord-Prozess

In Mord-Prozess um eine getötete Frau in Coesfeld hat es heute am Landgericht in Münster die ersten Plädoyers gegeben.

Die Staatsanwaltschaft forderte für den Angeklagten wegen Mordes aus besonders niedrigen Beweggründen eine lebenslange Freiheitsstrafe. Der Anwalt, der die Brüder der Getöteten als Nebenkläger vertritt, schloss sich dem an und beantragte darüber hinaus die besondere Schwere der Schuld festzustellen. Angeklagt ist der Ehemann der Toten. Er soll seine Frau aus Wut darüber erdrosselt haben, dass diese sich von ihm getrennt hatte. Er habe die Ansicht vertreten, dass er, solange die nach islamischem Recht geschlossene Ehe noch nicht aufgelöst sei, über die Frau verfügen könne. Im Prozess ließ der Angeklagte erklären, dass er seine Frau zwar gewürgt habe, aber nicht töten wollte - schon gar nicht aus Besitzdenken. Am Dienstag steht das Plädoyer der Verteidigung an und danach das Urteil.