COESFELD. Wohngebiet verdichten

Um neue Wohnungen zu schaffen, ermöglichen es Städte und Gemeinden unter anderem den hinteren Bereich größerer Grundstücke zu bebauen. Nachverdichten heißt das dann. Das soll unter anderem im Wohngebiet zwischen Daruper Straße und "Am Honigbach" in Coesfeld passieren.

Seit heute haben Sie die Möglichkeit zu dem entsprechenden Bebauungsplan zu äußern. Bis zum 18.03.2026 sammelt die Stadt Meinungen. Die Unterlagen sehen Sie HIER ein.


Bis zum Ende der Auslegungsfrist sollen Stellungnahmen über ein Online-Formular auf der angegebenen Internetseite oder per E-Mail an bauleitplanung@coesfeld.de zugesandt werden. Bei Bedarf ist es auch möglich, die Stellungnahme beispielsweise in gedruckter Form oder mündlich (zur Niederschrift) abzugeben. Nicht fristgerecht eingereichte Stellungnahmen können gegebenenfalls nicht mehr berücksichtigt werden.


Im Zuge der frühzeitigen Beteiligung wird zudem eine Informationsveranstaltung angeboten, bei der die Vorentwurfsplanung des Bebauungsplanes Nr. 165 „Wohngebiet zwischen Daruper Straße/Am Honigbach“ vorgestellt wird. Die Informationsveranstaltung findet am Montag, dem 02.03.2026, im Sitzungssaal des Rathauses Coesfeld (Markt 8, 48653 Coesfeld) um 18 Uhr statt.

 


Hintergrund

Der Rat der Stadt Coesfeld hat in seiner Sitzung am 30.10.2024 die Aufstellung des Bebauungsplans beschlossen. Anlass und Ziel der Planung ist es, die Nachverdichtung eines Wohngebiets im unbeplanten Innenbereich städtebaulich zu ordnen und planungsrechtlich zu steuern. Die Einleitung des Bauleitplanverfahrens erfolgte auf Antrag von Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern aus dem Quartier. Hintergrund war ein Bauantrag, der erstmals eine intensivere bauliche Ausnutzung im rückwärtigen Bereich des bislang durch eine aufgelockerte Bebauungsstruktur geprägten Wohngebiets vorsieht. Im Plangebiet sind bereits vereinzelt Nachverdichtungen in rückwärtigen Grundstücksbereichen erfolgt. Ziel der Planung ist es, den Maßstab und die Struktur dieser baulichen Entwicklung im Sinne einer geordneten städtebaulichen Gesamtentwicklung durch das Bauleitplanverfahren und dessen Festsetzungen zu sichern. Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens wurden dem Rat der Stadt Coesfeld zwei Planungsvarianten (Variante A und Variante B) zur Entscheidung vorgelegt. In seiner Sitzung am 10.02.2026 hat sich der Rat für Variante B entschieden. Diese ermöglicht gegenüber Variante A eine größere überbaubare Grundfläche und sieht einen geringeren Umfang an zu erhaltenden Bäumen vor, um zusätzliche Wohnbaupotenziale zu erschließen.