KREIS: Diskussion um Leerfahrten
Veröffentlicht: Dienstag, 18.11.2025 15:27
Ein Rettungswagen darf nur bei lebensbedrohlichen Situationen gerufen werden, aber nicht aus Bequemlichkeit.

Doch das nimmt hier zu, beobachtet das Deutsche Roten Kreuzes im Kreis. Bei kleineren gesundheitlichen Beschwerden rufen Menschen einen Rettungswagen, lassen sich vor Ort behandeln und der Rettungswagen fährt leer zurück. Über die Kosten dieser Leerfahrten streiten derzeit Krankenkassen, Städte und Gemeinden und das Land NRW. Das DRK im Kreis schlägt in dieser Diskussion einen Gemeinde-Notfallsanitäter vor. Dieser kann von der Leitstelle zum Patienten geschickt werden um abzuklären, ob eine Hausarztbehandlung reicht, oder er tatsächlich ins Krankenhaus muss. Das entlaste den Rettungsdienst und spare Kosten ein. Das Modell gibt es bereits in Niedersachsen.