KREIS: Reaktion auf Abtreibungsverbot

Vor allem Frauen und Frauenärzte im Kreis blicken auf das Urteil des Arbeitsgerichtes Hamm zum Abtreibungsverbot.

Die Richter haben die Klage eines Gynäkologen abgewiesen, der ein Abtreibungsverbot des katholischen Klinikträgers nicht hinnehmen wollte und gegen eine neue Dienstanweisung geklagt hat. Erfolglos. Der Nottulner Frauenarzt Detlef Merchel findet das Urteil nicht gut. Der Chefarzt aus Ostwestfalen hatte Abtreibungen vorgenommen, beispielsweise wenn der Fötus schwere Fehlbildungen aufwies und damit habe er richtig gehandelt. Das verbietet der katholische Klinikträger nun, Abtreibungen seien nur erlaubt, wenn die Mutter in Lebensgefahr schwebe. Die katholische Kirche müsse doingend umdenken, sagt der Nottulner Frauenarzt. Die Klinik-Dienstanweisung mit Abtreibungsverbot umfasst auch die Tätigkeit des Gynäkologen in Ostwestfalen in seiner rund 50 Kilometer entfernten Bielefelder Praxis. Auch hier wurde seine Klage abgewiesen.