KREIS: Strafen für zu frühes Böllern

Bei einigen von Ihnen knallt es schon in der Nachbarschaft. Die Polizei im Kreis Coesfeld stellt sich auf viele Beschwerden über verfrühtes Böllern ein. Sie erinnert daran: Offiziell ist das erst Silvester erlaubt. 

© Jürgen Brochtrup, Coesfeld

Wer sich nicht an die Regeln hält, riskiert eine Strafe. Erwischt die Polizei jemanden der Feuerwerk oder Böller zu früh zündet, schreibt sie eine Anzeige. Ein Bußgeld zwischen 50 und 510 Euro ist möglich. Das gilt auch nur, wenn es sich um legal gekauftes Feuerwerk mit dem CE-Kennzeichen handelt. Bei illegalem Feuerwerk, sogenannten Polenböllern aus dem Internet, sind die Strafen deutlich schärfer. Wer damit hantiert, begeht eine Straftat. Es gibt mindestens eine Geldstrafe, auch eine Haftstrafe von bis zu 3 Jahren ist möglich. Logisch! Dieses nicht zugelassene Feuerwerk, ist natürlich immer verboten, auch in der Silvesternacht, wenn Sie das legale Feuerwerk zünden dürfen.