LETTE: Entwurf zu Sondergebiet Mühle

Die alte Mühle in Lette soll als Wahrzeichen erhalten und durch ein neues Back- und Gemeinschaftshaus ergänzt werden. Dazu ist es nötig den Flächennutzungsplan zu ändern. Seit heute sammelt die Stadt Coesfeld Meinungen dazu. 

Der Vorentwurf der 94. Änderung des Flächennutzungsplanes „SO-Gebiet Mühle Lette mit Mühlenhaus“ mit seiner Begründung ist bis einschließlich Donnerstag (29.01.2026) auf der Website der Stadt Coesfeld https://www.o-sp.de/coesfeld/beteiligung veröffentlicht. Ebenfalls eingesehen werden können der zur Planung gehörende Umweltbericht und die vorliegenden Fachgutachten; .

Neben der Internetveröffentlichung können sämtliche Unterlagen als zusätzliches Informationsangebot in Papierform bei der Stadtverwaltung Coesfeld, Markt 8, 48653 Coesfeld (Fachbereich 60, 3. OG) eingesehen werden. (Hinweis: Die Stadtverwaltung ist wegen der Feiertage vom 24.12.25 bis einschließlich 04.01.26 geschlossen). Zur Einsicht in die Unterlagen wird um vorherige Terminabstimmung gebeten mit Tom Boerrigter, Telefon (02541) 939-1876.


Bis zum Ende der Auslegungsfrist sollen Stellungnahmen über ein Online-Formular auf der angegebenen Internetseite oder per E-Mail an bauleitplanung@coesfeld.de zugesandt werden. Bei Bedarf ist es auch möglich, die Stellungnahme beispielsweise in gedruckter Form oder mündlich (zur Niederschrift) abzugeben. Nicht fristgerecht eingereichte Stellungnahmen können gegebenenfalls nicht mehr berücksichtigt werden.

 

Zum Thema Flächennutzungsplan „SO-Gebiet Mühle Lette mit Mühlenhaus“

Der Rat der Stadt Coesfeld hatte am 10.07.2025 beschlossen, den Flächennutzungsplan zu ändern. Ziel der Änderung des Flächennutzungsplanes ist es, den bestehenden Mühlenstandort zu sichern sowie die Mühle in ihrer Funktion zu erhalten und mit der Neuerrichtung eines angrenzenden Gemeinschafts- und Backhauses (Mühlenhaus) weiter zu entwickeln. Hierfür muss die planungsrechtliche Grundlage geschaffen werden.

Es ist geplant die Darstellung im Flächennutzungsplan von „Fläche für die Landwirtschaft“ in „sonstiges Sondergebiet“ mit der Zweckbestimmung „Mühle Lette mit Mühlenhaus“ zu ändern.