LÜDINGHAUSEN: Erfolgreicher Anlagebetrug
Veröffentlicht: Dienstag, 07.10.2025 16:41
Schon wieder ist jemand im Kreis Coesfeld das Opfer von Anlage-Betrügern im Internet geworden. Ein älterer Mann aus Lüdinghausen nahm über die Webseiten Kontakt zu zwei Anbietern auf.

Er schloss mit beiden Anbietern einen Vertrag und überwies jeweils über 10 000 Euro. Aufgrund unseriöser Versprechen erkannte er später den Betrug und erstattete Anzeige. Erst im vergangenen Monat war eine 18-jährige Dülmenerin Anlage-Betrügern im Internet aufgesessen.
Die Polizei rät:
- Vertrauen Sie Ihr Geld ausschließlich seriösen Anbietern an. Lassen Sie sich aussagekräftige Referenzen zeigen.
- Nehmen Sie sich Zeit. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen und zum Vertragsabschluss drängen.
- Lesen Sie die AGBs des Anbieters genau durch und fragen Sie bei Unklarheiten gezielt nach.
- Fragen Sie nach der Absicherung Ihrer Investition. Bestimmte Produkte (z.B. Inhaberschuldverschreibungen) sind beispielsweise nicht über einen so genannten Einlagensicherungsfonds abgesichert - das heißt, bei einer Insolvenz des ausgebenden Unternehmens sind diese Gelder verloren.
- Holen Sie Vergleichsangebote anderer Anbieter ein.
- Nutzen Sie den Service von Verbraucherzentralen und spezialisierten Anwälten (z.B. Fachanwälte für Kapitalmarktrecht) und lassen Sie die Ihnen vorliegenden Angebote prüfen.
- Lassen Sie sich nicht von hohen Gewinnversprechen blenden. Der Aussicht auf einen hohen Gewinn (Rendite) steht immer ein hohes Risiko, bis hin zum Totalverlust, gegenüber.
- Produkt-Zertifizierungen (z.B. TÜV- oder andere "Siegel") sind vor allem Werbemittel und bieten weder Gewähr für die Seriosität des Anbieters noch für risikolose Kapitalanlagen.
- Achten Sie auf den Firmensitz. Unseriöse Anbieter vonAnlageprodukten wählen ihren Geschäftssitz gerne im Ausland, vor allem in den bekannten Steueroasen in Übersee.
- Achten Sie auf die Gesellschaftsform. Beispielsweise unterliegt eine als "Limited" (Ltd.) geführte Gesellschaft mangels Stammkapital keinerlei Haftungsverpflichtung.