MÜNSTER: Lebenslang für Send-Messerstecher

Die vorsitzende Richterin verkündete das Urteil am frühen Abend. Der Messerangriff beim Send im Frühjahr sei Mord gewesen.

Der 21-Jährige Angeklagte habe das Opfer heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen getötet. Auch die Staatsanwaltschaft Münster sah zuvor diese zwei Mordmerkmale als erfüllt an und hatte eine lebenslange Haftstrafe gefordert. Die Anwälte des Angeklagten dagegen plädierten auf Körperverletzung mit Todesfolge oder Totschlag, weil sie keine Mordmerkmale erfüllt sahen. Das Urteil nahm der Angeklagte mit gesenktem Kopf entgegen. Als er das letzte Wort hatte, sagte er mit brüchiger Stimme, dass es ihm schrecklich leid täte und er den Tod von Mark D. nicht wollte.