MÜNSTER: Schlichtungsstelle im Bistum

Im Bistum Münster gibt es ab sofort einen Schlichtungsrat. Jeder der mit einer Entscheidung der kirchlichen Verwaltung unzufrieden ist, kann ihn anrufen.

Gegenstände eines Schlichtungsverfahren können beispielsweise Versetzungen, Amtsenthebungen oder Streitigkeiten im Zusammenhang mit kirchlichen Immobilien sein. Der Schlichtungsrat ist eine Konsequenz aus der vor fast drei Jahren veröffentlichen Missbrauchsstudie. Das Bistum kündigte damals an sich künftig Urteilen einer unabhängigen Kontrollinstanz zu unterwerfen.