NOTTUN: Urteil zu Wohngebiet

Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat den Bebauungsplan für das neue Wohngebiet Südlich Lerchenhain in Nottuln heute für unwirksam erklärt.

Die Vorgaben zur Ausrichtung der Dachkanten seien zu ungenau. Geklagt hatten Anwohner aus der Nachbarschaft. Allerdings waren ihre Kritikpunkte andere. Sie befürchteten zu viel Verkehr und dass das zusätzliche Schmutzwasser die Kanalisation überlastet. Dem folgte das Gericht nicht. Den im Urteil kritisierten Fehler kann die Gemeinde beheben, indem sie den Bebauungsplan nachbessert. Das soll noch in diesem Jahr passieren, sagt Nottulns Bürgermeister Dietmar Thönnes auf unsere Nachfrage. Die bereits laufenden Erschließungsarbeiten gehen weiter. Bereits erteilte Baugenehmigungen bleiben wirksam. Die Gemeinde Nottuln geht davon aus, dass sich die Arbeiten durch das heutige Urteil kaum verzögern.