Teilnahmebedingungen "Stadt, Land, Baumberge"

1. Anerkennung der Teilnahmebedingungen

 

Die nachfolgenden Bedingungen gelten für die Teilnahme an dem Gewinnspiel zum „Stadt, Land, Baumberge". Das Gewinnspiel wird von RADIO KIEPENKERL / Veranstaltergemeinschaft für Lokalfunk im Kreis Coesfeld e.V. veranstaltet. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erklärt sich der Teilnehmer ausdrücklich und verbindlich mit diesen Bedingungen einverstanden.

 

2. Teilnahmeberechtigung

 

Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind alle Angestellten, Mitarbeiter, Mitglieder und Berater der Veranstaltergemeinschaft für Lokalfunk im Kreis Coesfeld e.V. und der Lokalradio Coesfeld Betriebsgesellschaft mbH , deren jeweilige Angehörige ersten und zweiten Grades sowie deren Ehepartner oder Lebenspartner in eheähnlicher Gemeinschaft und alle Personen, welche mit der Durchführung der Aktion beschäftigt sind oder waren.

 

3. Aktionszeitraum und Spielablauf

 

Die Bewerbungsphase des Gewinnspiels findet vom 17.10.2023 / 10 Uhr bis zum 28.10.2023 / 10 Uhr statt. In diesem Zeitraum können sich die Hörerinnen und Hörer für das Spiel "Stadt, Land, Baumberge" online auf der Homepage www.radiokiepenkerl.de bewerben. Per Zufallsprinzip wird jeden Tag ein Mitspieler ausgewählt, der nach dem bekannten Spielmodus aus "Stadt, Land, Fluss" mitspielen kann. Der Hörer bekommt vom Moderator einen Buchstaben genannt und muss innerhalb von 30 Sekunden zu jeder aufgerufenen Kategorie (z.B. Stadt, Land, Beruf, Hobby, Essen, etc.) ein entsprechenden Begriff nennen. Schafft er innerhalb der Zeit mindestens 3 richtige Begriffe, bekommt er eine Radio Kiepenkerl Kaffeetasse. Schafft er innerhalb der Zeit alle 7 Kategorien entsprechend zu beantworten, dann bekommt er zusätzlich 102,20 Euro als Gewinn. Das Geld wird dem Gewinner auf sein Bankkonto überwiesen. (102,20 Euro entspricht der neuen Sendefrequenz von Radio Kiepenkerl in den Baumbergen: UKW 102.20 MHz - ab 29. Oktober)

Die Spielteilnahme ist unentgeltlich. Für die Kommunikation mit RADIO KIEPENKERL per E-Mail, Internet, Telefon oder Post fallen ggf. Kosten für Onlinedienste, Telefonanbieter- oder Postentgelte an.

Die Gewinner verpflichten sich, in vertretbarem Rahmen für Audio-, Foto- und Videoaufnahmen zur Verfügung zu stehen. Mit der Teilnahme an der Aktion erklären alle Teilnehmer ihr Einverständnis zur Aufzeichnung der ggf. mit ihnen geführten Telefonate / Reportagen und zur ein- oder mehrmaligen Ausstrahlung der Aufzeichnung und der Nennung ihrer Namen im Programm von RADIO KIEPENKERL. Dabei sind die Teilnehmer auch mit einer eventuellen Nutzung zu Eigenwerbezwecken von RADIO KIEPENKERL einverstanden. Für den Gewinnfall erklären die Teilnehmer außerdem ihr Einverständnis damit, dass ihr Name vom Sender ausgestrahlt sowie der Name und Bildmaterial unter www.radiokiepenkerl.de sowie auf den Social-Media-Seiten des Senders veröffentlicht werden dürfen. Die Teilnehmer treten alle Rechte an der Veröffentlichung ihrer Beiträge im Zusammenhang mit der Aktion an RADIO KIEPENKERL ab.

 

4. Ausschluss von Teilnehmern

 

RADIO KIEPENKERL behält sich vor, Teilnehmer von der Teilnahme am Gewinnspiel ohne Angaben von Gründen auszuschließen. Dies gilt insbesondere bei schuldhaften Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen oder falls Teilnehmer den Teilnahmevorgang oder das Spiel manipulieren bzw. versuchen zu manipulieren oder sich anderer unredlicher Hilfsmittel bedienen. RADIO KIEPENKERL kann Teilnehmer ausschließen, bei denen der begründete Verdacht besteht, dass diese sich im Programm von RADIO KIEPENKERL (Gewinnergespräch mit dem Moderator) in strafbarer, insbesondere in ehrverletzender oder volksverhetzender Weise äußern werden.

 

5. Ausschluss von der Ausschüttung des Gewinns

 

Stellt RADIO KIEPENKERL nachträglich fest, dass Teilnehmer einen im Sinne von Ziffer 4 zum Ausschluss führenden Grund verwirklicht haben bzw. nicht teilnahmeberechtigt im Sinne der Ziffer 2 waren, kann RADIO KIEPENKERL diese von der Ausschüttung des Gewinns ausschließen.

 

RADIO KIEPENKERL haftet nicht für Fehlaussagen (z.B. zum Gewinn) oder technisch bedingte Fehler im Zusammenhang mit der Gewinnentscheidung.

 

 

 

6. Abbruch der Aktion

 

RADIO KIEPENKERL behält sich vor, die Aktion jederzeit abzubrechen oder zu beenden. Dies gilt insbesondere bei höherer Gewalt oder falls die Aktion aus anderen organisatorischen, technischen oder rechtlichen Gründen nicht durchgeführt bzw. fortgesetzt werden kann. Den Teilnehmer stehen in einem solchen Fall keine Ansprüche gegen RADIO KIEPENKERL zu.

 

7. Rechtsweg

 

Der Rechtsweg ist für die Durchführung der Gewinn-Aktion, die Gewinnentscheidung und auch die Gewährung des Gewinns ausgeschlossen.

 

8. Haftungsausschluss

 

RADIO KIEPENKERL haftet nicht für Schäden aufgrund von Störungen technischer Anlagen, für Verzögerungen oder Unterbrechungen von Übertragungen oder für Schäden, die im Zusammenhang mit der Teilnahme am Gewinnspiel bzw. mit der Annahme und/oder Nutzung des Gewinns stehen, es sei denn, RADIO KIEPENKERL bzw. deren Erfüllungsgehilfen handeln vorsätzlich oder grob fahrlässig. Hiervon unberührt bleiben etwaige Ersatzansprüche aufgrund der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie von wesentlichen Vertragspflichten.

 

9. Verhältnis mündliche Angaben / schriftliche Teilnahmebedingungen

 

Weichen mündliche Angaben im Programm von RADIO KIEPENKERL (z.B. in der Moderation) inhaltlich von den vorstehenden Teilnahmebedingungen ab, so gelten bezüglich der abweichenden Angaben ausschließlich die Regelungen der Teilnahmebedingungen.

 

10. Schriftformerfordernis / Salvatorische Klausel

 

Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Teilnahmebedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses selbst. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Klauseln ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bedingungen wirksam. An deren Stelle tritt eine entsprechend gültige Klausel. Gleiches gilt bei Vorliegen einer Regelungslücke.

 

Verwendete Sammelbegriffe wie Mitarbeiter, Teilnehmer, Gewinner, Sieger, Hörer oder andere gelten für Frauen und Männer gleichermaßen und sind daher als geschlechtsneutral anzusehen. Die männliche Bezeichnungsform wurde ausschließlich aus Gründen der besseren Lesbarkeit gewählt.

 

 

RADIO KIEPENKERL, 17.10.2023