LÜDINGHAUSEN: Finanzamt erklärt neue Steuerregeln
Veröffentlicht: Dienstag, 13.01.2026 14:11
Im Kreis Coesfeld engagieren sich viele ehrenamtlich und es gibt einige gemeinnützige Vereine – ihr Engagement wird jetzt zurecht belohnt, sagt das Finanzamt Lüdinghausen. Es gelten für sie jetzt neue Regelungen in NRW.

Finanzamt Lüdinghausen informiert:
Neue Regelungen entlasten Vereine und Ehrenamtliche
Höhere Freibeträge, weniger Bürokratie und mehr Spielräume für Vereine und Ehrenamtliche
Ehrenamtlich Engagierte und gemeinnützige Vereine profitieren seit Jahresbeginn von spürbaren Erleichterungen. Höhere Freibeträge, der Abbau bürokratischer Pflichten und mehr finanzielle Flexibilität verbessern die Rahmenbedingungen für freiwilliges Engagement und schaffen mehr Planungssicherheit im Vereinsalltag.
Nordrhein-Westfalens Minister der Finanzen Dr. Marcus Optendrenk erklärt: „Über fünf Millionen Menschen und 100.000 Vereine engagieren sich in Nordrhein-Westfalen freiwillig für unsere Gesellschaft. Dieses Engagement verdient Respekt sowie verlässliche und praxistaugliche Rahmenbedingungen. Mit höheren Freibeträgen, weniger Bürokratie und klaren Regeln unterstützen wir die Menschen, die sich in ihrer Freizeit ehrenamtlich engagieren. Das ist ein starkes Zeichen der Anerkennung für ihren Einsatz und ihren unverzichtbaren Beitrag zu unserem gesellschaftlichen Zusammenhalt.“
Die neuen Regelungen stärken das Ehrenamt ganz konkret vor Ort. Davon profitieren z.B. Sportvereine, kulturelle Initiativen, soziale Organisationen und viele weitere Einrichtungen, die vom freiwilligen Einsatz engagierter Menschen getragen werden.
„Ehrenamtliches Engagement prägt unsere Region in vielen Bereichen: vom Sport über Kultur bis hin zum sozialen Zusammenhalt“, erklärt Julia Bohm, Leiterin des Finanzamts Lüdinghausen. „Die neuen Regelungen entlasten Vereine spürbar im Alltag. Weniger Bürokratie und mehr finanzielle Spielräume bedeuten mehr Zeit für die eigentliche Vereinsarbeit.“
Höhere Freibeträge für Einnahmen aus ehrenamtlichem Engagement
Der Übungsleiterfreibetrag wurde auf 3.300 Euro angehoben, die Ehrenamtspauschale auf 960 Euro jährlich. Bereits die letzte Erhöhung dieser Freibeträge ab dem Veranlagungszeitraum 2021 ging auf eine Initiative Nordrhein-Westfalens zurück.
Entlastung kleiner und mittlerer Vereine
Die Besteuerungsfreigrenze für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe gemeinnütziger Körperschaften wurde auf 50.000 Euro erhöht. Damit müssen viele Vereine weiterhin keine Körperschaft- und Gewerbesteuer zahlen und können ihre Mittel gezielt für die eigentlichen Vereinszwecke einsetzen. Gleichzeitig sinkt der bürokratische Aufwand.
Mehr Flexibilität bei der Mittelverwendung
Vereine mit Einnahmen bis 100.000 Euro (bisher 45.000 Euro) sind künftig von der Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung befreit. Das reduziert bürokratischen Aufwand deutlich und schafft finanzielle Spielräume.
Photovoltaik ohne Risiko für die Gemeinnützigkeit
Gemeinnützige Vereine können jetzt ohne Höchstgrenze Mittel für die Installation und den Betrieb von Photovoltaikanlagen einsetzen, etwa auf Vereinsheimen oder Reithallen. Bau, Betrieb und auch unvermeidbare Verluste haben keine Auswirkungen auf die Gemeinnützigkeit. Davon profitieren Vereine ebenso wie die Energiewende.
Unterstützung für das Ehrenamt vor Ort
Neben den steuerlichen Verbesserungen unterstützt das Finanzamt Lüdinghausen Vereine und Ehrenamtliche auch ganz praktisch. „Uns ist wichtig, dass Vereine bei steuerlichen Fragen verlässliche und verständliche Antworten erhalten“, so die Leiterin. „Mit unseren festen Ansprechpersonen und klaren Kontaktwegen sorgen wir dafür, dass Unterstützung schnell und unkompliziert ankommt.“ Die persönlichen Ansprechpersonen sind zentral erreichbar unter 0211 1655 1655, montags bis donnerstags von 8 bis 18 Uhr sowie freitags von 8 bis 16 Uhr.
Ergänzend bietet die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen in Kooperation mit der Landesservicestelle für bürgerschaftliches Engagement NRW regelmäßige, kostenfreie Online-Schulungen zum Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht an. Informationsangebote wie Broschüren, Erklärvideos und FAQs runden das Unterstützungsangebot ab. Sie stehen unter www.finanzamt.nrw zur Verfügung.


