VINNUM: Sportgericht spricht Urteil aus

Die Massenschlägerei bei einem Fußballheimspiel von Westfalia Vinnum gegen Herta Recklinghausen hat viele Menschen im Kreis Coesfeld schockiert.

Jetzt hat das zuständige Sportgericht des Fußballkreises Recklinghausen ein Urteil gesprochen. Herta Recklinghausen muss 4.000 Euro Strafe zahlen - 2.000 Euro davon auf Bewährung. Das heißt, der Verein zahlt jetzt 2.000 Euro. Wenn er sich bis Ende kommenden Jahres nichts weiter zu Schulden kommen lässt, bleibt es dabei - ansonsten sind nochmal 2.000 Euro fällig. Dabei gibt es gleich mehrere Bewährungsauflagen: Bei Heimspieeln muss der Verein drei Ordner vorweisen und diese dem Schiedsrichter und dem Gastverein persönlich vorstellen. Bei Auswärtsspielen gilt das gleiche für einen Fanbeauftragten. Außerdem zahlt Herta Recklinghausen 500 Euro als Wiedergutmachung an Westfalia Vinnum. Und noch ein Auflage: Sollte bis Ende kommenden Jahres ein Spieler eine Sperrstrafe von mindestens drei Monaten bekommen, dann ist auch Schluss und Herta Recklinghausen muss komplett zahlen. Westfalia Vinnum muss ebenfalls eine kleine Geldstrafe zahlen, in Höhe von 50 Euro. Vor dem Spiel war ein Zuschauer der Gäste auf den Platz gerannt - da hätte der Gastgeber schon reagieren müssen. Bei der Massenschlägerei im September waren Spieler und Zuschauer auf einander und auf den Schiedrichter losgegangen.

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