KREIS: Geflügelhalter zur Stallpflicht
Veröffentlicht: Mittwoch, 19.11.2025 06:40
Geflügelhalter im Kreis Coesfeld begrüßen die Stallpflicht, wünschen sich aber sogar eine kreis- oder eher landesweite Pflicht für alle, Geflügel und Vögel im Stall zu lassen. Der Kreis Coesfeld hatte die Stallpflicht in Nordkirchen, Lüdinghausen, Olfen und Dülmen südlich der A43 angeordnet, nachdem ein Vogelgrippe-Verdacht bei einem tot aufgefundenen Kranich-Kadaver zwischen Seppenrade und Dülmen sich bestätigt hat.

Auch wenn eine Stallpflicht für die Tiere, die dann nicht rausdürfen, Stress bedeutet. Sie im Stall zu lassen sei wichtig, um sie vor dem sich ausbreitenden Vogelgrippe-Virus zu schützen. Wichtig sind neben der Stallpflicht auch Hygienemaßnahmen. Das bedeutet für alle, auch die kleinsten Geflügelhaltungen, unter anderem besondere Schutzkleidung für die Ställe. Geflügel- und Vogelhalter stellen ihre Hygienemaßnahmen kontinuierlich auf den Prüfstand. Neben dem Fall beim Kranich hatte sich auch in einem Legehennen-Bestand mit freilaufenden Hühnern im Kreis Coesfeld ein Verdacht auf Geflügelpest inzwischen bestätigt. Auch hier wurde das Virus nachgewiesen, der abschließende Befund soll in den kommenden Tagen vorliegen.


